Vor dem Jahre 1114 muss der Raum um Herrnried in enger Beziehung zum „districtus Tangrintel“ und zur Bamberger Kirche gestanden haben.
Von den zahlreichen -ried-Orten, die in Prüfeninger Urkunden des 12. Jahrhunderts genannt werden, fällt in der Umgebung Hemaus besonders der Ministerialensitz „Riwinesruit“ in das Auge. Zur Zeit Bischof Ottos v. Bamberg (1102-1139) erscheinen Heinricus und Haidfolc de Riwinesruith als Zeugen, als Bischof Otto eine Wiese bei Hemau von Wernherus de Hage (Haag bei Hemau) eintauschte. Eine weitere, aus der Zeit Bischof Ottos stammende, Urkunde berichtet, daß Heinricus de Richwinisruith und dessen Sohn eine dem Bischof von Bamberg lehenbare Wiese in Hunoldeshutte bei Hemau gegen ein mansum ad silvam Episcopi pertinentem eintauschten.
Ein Heinricus de Ruite wird zur Zeit des Abtes Erminold von Prüfening (1117-1121) unter den Ministeralen auf dem Tangrintel genannt. Mit großer Sicherheit stehen aber die drei Brüder Heinrich, Wolfram und Haidfolc in Verbindung mit Riwinesruit, über die eine undatierte Urkunde aus dem 12. Jahrhundert berichtet, dass sie eine Wiese zu Hounolteshutte (bei Hemau) dem Kloster Prüfening verkauften.
Eine undatierte Urkunde des 12. Jahrhunderts nennt neben zahlreichen weiteren Ministeralen auf dem Tangrintel Haidfolch de Ruit. Ein sicherer Nachweis, daß die hier genannten Ministeralen zu Herrnried saßen, kann nicht geführt werden. Dennoch spricht einiges dafür, in Herrnried ein Bamberger Ministeralengeschlecht zu vermuten.
Im Raum Herrnried dehnte sich im 12./13. Jahrhundert der Einflußbereich auch bischöflich-regensburgischer Ministeralen (Hohenfelser/Ehrenfelser) herzoglicher Ministeralen (Parsberger) und edelfreier Vasallen(Lupburger, Laaberer, Adelburger) aus. Bei Herrnried und Willenhofen stoßen in auffälliger Weise die Grenzen von fünf Ätern bzw. Herrschaften aufeinander: Hemau, Velburg (Adelburg), Parsberg, Lupburg, Ehrenfels. Es entsteht der Eindruck, der spätere Prozess der teritorialen Abgrenzung habe hier auf die verschiedensten Herrschaftsansprüche Rücksicht nehmen müssen. Dass die Zugehörigkeit Herrnrieds zum Amt Hemau – dem es im 15. Jahrhundert von Kurpfälzer Seite als Inhaber des Pfandes Hemau zugerechnet wurde – keineswegs unumstritten war, verdeutlicht die Zersplitterung der herrschaftlichen Verhältnisse dieses Raumes, die erst im 16. Jahrhundert im Rahmen der pfalzneuburgischen Gerichtsorganisation eindeutig geregelt werden konnte.
Für eine frühere Präsenz der Burggrafen in Herrnried gibt es mehrere Anhaltspunkte. 1398 wird ein Abensberger Lehen in Herrnried erwähnt. Das von den Burggrafen reich beschenkte Schottenkloster St. Jakob in Regensburg besaß in Herrnried einen Maierhof. Auch das 1143 vom Burggrafen Otto gegründete Kloster Walderbach war in Herrnried begütert, wie aus einem Privileg Papst Innozenz IV vom 11.10.1249 für Walderbach hervorgeht.
Im 13. und 14. Jahrhundert werden in Herrnried die Reuter genannt, die des Öfteren unter den Ministeralen der Herren von Laaber erscheinen. Darunter werden ein älterer und ein jüngerer Konrad von Reut und Heinrich von Reut genannt. In einer Laaber’schen Traditionsurkunde von 1301 erscheint wiederum Heinrich von Reut, ebenso 1322, als Ulrich Kemnather, ein Dienstmann der Herren von Laaber, dem Kloster Pielenhofen ein Eigen zu Eichensee verkaufte. 1324 bürgte Heinrich der alte Reuter für Hadmar von Laaber und dessen Söhne Hadmar und Ulrich. Im 14. Jahrhundert werden die Reuter über längere Zeit nicht mehr genannt. Gegen Ende des 14. Jahrhunderts erscheint Hans der Reuter zu Herrnried, der zugleich über weitere Güter im näheren Umkreis verfügte.
Wieviel Besitz die Reuter in Herrnried innehatten, ist aus den Urkunden nicht erkennbar. Hingegen sind Gerichtsrechte der Reuter in Herrnried erkennbar. 1394 wird zu Herrnried Hans der Reuter genannt, der das Siegel ausstellte, als Chunrad Koperlein, dessen Bruder und beider Mutter Margaretha ihr Lehengut zu Herrnried für 6 lb Amberger Pfennige an den Lehnsherrn, Herrn Friedrich den Eichstätter verkauften. Der Reuter muss also demnach das Recht besessen haben, über Erb und Eigen in Herrnried zu richten. Im Jahre 1395 siegelte hingegen Friedrich der Walrab, als die Brüder Ulrich und Michel zu Buch und Friedrich der Lustel an Friedrich den Eichstätter ein Waldstück zu Herrnried (auf dem Berg zwischen dem Kirchwald und einem Waldstück Friedrichs des Eichstätters) verkauften.
1396 erscheint wiederum Hans der Reuter neben Ott dem Prentlein zu Altmannstein, als Wernher Prentel zu Herrnried an Friedrich Eichstätter eine jährliche Gült von je zwei Schaff Korn und Hafer aus dem Frankenhof (Eine Karte der Hofmark Herrnried aus dem 16. Jahrhundert verzeichnet an der Stelle des heutigen Kellerhofes den Küelerhof, eine Waldabteilung südlich von Herrnried wird in dieser Karte mit Franckenhof bezeichnet. Dieser Hof war demnach im 16. Jahrhundert bereits abgegangen und der Küelleinhof (Kellerhof) verkaufte diesen wiederum. Beide genannten Höfe, außerdem ihren Besitz in Grasenhüll, die Weideich Wiese und eine Holzmark traten Werner der Prentel, seine Frau und beider Tochter 1398 an Friedrich den Eichstätter ab. In diesem Zusammenhang wird ein Abensberger Lehen in Herrnried erwähnt, während alles übrige freies Eigen war.
1397 verkaufte Ulrich der Kun zu Herrnried an Friedrich Eichstätter einen freieigenen Acker am Ascha. Für diese Urkunde stellte Hans Reuter das Siegel allein aus. Auf dem Sitz in Herrnried saß also im 14. Jahrhundert der siegelberechtigte Werner Prentel. Zugleich übte Hans der Reuter weiterhin Herrschaftsreche in Herrnried aus. Zugleich war der Reuter – wie aus einer Urkunde aus dem Jahre 1470 hervorgeht – Lehensherr über eine gewisse Anzahl Güter und Rechte in Herrnried.
Nachdem die Reuter im 14. Jahrhundert ganz aus Herrnried verschwunden waren, erscheinen Tafern, Schmiedestatt und die Hälfte des Zehnten als herzogliche Lehen. Der Schluss liegt nahe, dass vor den die Reuter in Besitz dieser Lehen waren, die dann zu Beginn des 14. Jahrhunderts an die Wittelsbacher zurückfielen. Trotz der späten Erwähnung der Wittelbacherschen lehensherrlichen Rechte in Herrnried kann wohl davon ausgegangen werden, dass diese Rechte bis in das Hochmittelalter, wahrscheinlich auf die Erbschaft der Burggrafen zurückreichen. Tafern, Schmiede und die Zehnthälfte dürften in Verbindung zu bringen sein mit der Dorfherrschaft über Herrnried. Wenn die Urkunden berücksichtigt werden, die das Siegel der Reuter zu Herrnried tragen, so darf angenommen werden, dass sie die Dorfherrschaft ausübten.
Möglicherweise war mit dieser Herrschaft über Herrnried sogar die Hochgerichtsbarkeit verbunden. Eine Karte der Hofmark aus dem 16. Jahrhundert zeigt südlich von Herrnried einen Baum, daneben die Bezeichnung „Malefiz“. Die Möglichkeit ist allerdings nicht ganz auszuschließen, dass es sich hierbei um einen so genannten „Viertelsgalgen“ handelte, an denen die sterblichen Überreste gevierteilter Delinquenten befestigt wurden. Andererseits erhebt sich aber in diesem Falle, die Frage, zu welchem Hochgericht ein solcher Viertelgalgen gehört haben sollte. Denn wäre dies bekannt gewesen, so hätte es im 16. Jahrhundert kaum zu Unstimmigkeiten über die Zugehörigkeit der Hofmark zwischen den Ämtern Hemau und Velburg kommen können. Die Hofmark Herrnried gehörte zudem – anders als die übrigen Dorfherrschaften im Amt Velburg – nicht in den Bereich der Herrschaft Adelburg und Velburg, mit denen die Wiesbecken von Pfalz-Neuburg gelehnt worden waren.
Die beschriebenen Verkäufe von Gütern und Rechten in Herrnried zeigten dass hier eine ganze Reihe von Grundherren begütert war. Der Besitz Prentel und kleinere freieigene Güter waren bis zum Beginn des 14. Jahrhunderts von Friedrich dem Eichstätter aufgekauft worden, der offensichtlich schon zuvor Eigentum in Herrnried besessen hatte. Die Dorfherrschaft aber war im Besitze der Reuter.
Die Zusammenfassung umfangreicher grundherrschaftlicher Rechte, der Dorfherrschaft und Gerichtsbarkeit gelang offensichtlich erst den Eichstättern. Bevor er im Jahre 1412 verstarb, hatte Friedrich Eichstätt in seinem Testament bestimmt, dass seine Frau Barbara Herrnried mit allem Zugehör zu freiem Eigen erhalten solle.
Irgendwann zwischen 1412 und 1424 dürfte die Dorfherrschaft von den Reutern an Herzog Ludwig gefallen sein. Die Reuter selbst werden im Zusammenhang mit Herrnried nicht mehr genannt. Es scheint, dass Friedrich Eichstätters Witwe Barbara sich später wieder verheiratet hat, denn nach ihrem Tode entstanden Streitigkeiten um ihre Erbschaft, die 1435 vom Landgericht Hirschberg entschieden wurden: dem Mann der Verstorbenen, Siegmund Sandizeller, wurde wegen des von ihm in die Ehe eingebrachten Heiratsgutes die Nutzung des Sitzes Herrnried zugestanden, während in die Gewere die Tochter der Barbara Sandizeller, Margreth von Eglofstein, eingesetzt wurde. Magreth von Eglofstein und ihr Mann Friedrich verkauften ihren Sitz dem Bischof von Regensburg, der ihnen Herrnried wieder als Leibgeding zurückgab.
1543 übertrug dann der Regensburger Bistumsadministrator Johann seinem Hofmaschall und Rat Sebastian Thonhauser Sitz, Dorf und Hofmarke Herrnried und den Reutzehnt zu Hemau zu Leibgeding. 1569 erhielten der bischöfliche Rat und Lehenspropst Polay Propst und dessen Sohn Hieronymus die Hofmark ebenfalls zu Leibgeding.
Karte aus dem Jahr 1568 (Bairische Landtaflen, XXIIII):
Quelle: Hbks/F 15 b – Bayerische Staatsbibliothek, München
Zwischen dem lutherischen Herzogtum Pfalz-Neuburg und dem Hochstift Regensburg ergaben sich bald Auseinandersetzungen wegen Herrnried, denn Hieronymus Propst hatte nach dem Tode seines Vaters das Leibgeding nur unter der Voraussetzung erhalten, sich nicht von der katholischen Lehre zu trennen. Hieromymus Propst beugte sich aber schließlich doch dem Druck des Landsherrn, der die katholische Kaplanei in Herrnried auflöste und die Kirche als Filiale zur Pfarrei See zog. Einige Zeit scheint Propst auch versucht zu haben, sich den Landsassenpflichten zu entziehen. Auf die Aufforderung des Hemauer Pflegers in den Jahren 1587 und 1588, sein Landsassengut zu beschreiben, antwortete er jedes mal ausweichend, zunächst bei der bischöflichen Regierung in Regensburg nach Verhaltensmaßregeln nachfragen zu müssen.
Es existiert zwar kein ausdrücklicher Hinweis darauf, dass das Hochstift versuchte, Herrnried einer Landesherrschaft unterzuordnen, doch scheint sowohl der Anspruch, über die Religionszugehörigkeit des Hofmarkinhabers zu befinden, als auch der Vorbehalt gegenüber einer Beschreibung der Hofmark entsprechend pfalzneuburgischen Landsassenpflichten darauf hinzudeuten, dass Herrnried dem Hochstiftterritorium integriert werden sollte. Falls diese Vermutung, dass zum Sitz Herrnried einst auch die Hochgerichtsbarkeit gehört hatte, zutreffen sollte, so könnte schon der Erwerb durch das Hochstift im 15. Jahrhundert von der Absicht begleitet gewesen sein, in Herrnried eine zum Hochstift zählende Herrschaft einzurichten. Als 1589 der Hemauer Pfleger Hans Nothaft drohte, in Herrnried selbst die Musterung durchzuführen, falls sie von Propst nicht vorgenommen werde, wies die bischöfliche Regierung den Hofmarksinhaber an, der Neuburgischen Aufforderung Folge zu leisten. 1602 trat Regensburg seine Rechte an Herrnried dem Fürstentum Pfalz-Neuburg ab. Im folgenden Jahre wurde die Homark, die nun als Pfalzneuburgisches Ritterlehen behandelt wurde, an Hieromymus Propst gegen Bezahlung von 2500 fl. zu Lehen ausgegeben.
Im 17. Jahrhundert wechselte die Hofmark, in der sich nach einer 1623 verfertigten Aufstellung 21 Mannschaften befanden, häufig die Besitzer. Vor 1628 fiel Herrnried an das Fürstentum heim und wurde bald darauf an Johann Lollio, genannt Sattker auf Gügelberg ausgegeben. 1641 werden der Oberst Robert Vitus, 1652 dessen Witwe und Erben genannt. 1655 erhielt Carl Sigmund Freiherr von Tänzl-Tratzberg die Hofmark als Ersatz für 3000 Reichstaler, die ihm die vorigen Besitzer schuldig geblieben waren. Schon ein Jahr später erscheint Wolfgang Wilhelm von Maffei, der von Herzog Philipp Wilhelm mit Herrnried belehnt wurde.
Am 17. Juli 1702 erwarb Wilhelm Ludwig von Rummel (ab 1705 Freiherr) drei Viertel des Sitzes von den Gebrüdern Maffey (Kaufvertrag). 1708 kaufte er auch den restlichen Teil hinzu. Er war der jüngste Bruder des Wiener Fürsterzbischofs Franz Ferdinand Freiherr von Rummel und verheiratet mit Maria Sabina von Fischbach. Geboren waren alle Brüder in Weiden, wo der Vater Johann Leonhard als Pfleger des Gemeinschaftsamts zweier pfälzisch-wittelsbachischer Linien (Pfalz Neuburg und Pfalz-Sulzbach) im heute noch zu den Weidener Sehenswürdigkeiten zählenden ‚Vesten Haus‘ lebte.
Um 1725 stiftete die Familie Rummel den Hochaltar und später auch die Kanzel in der Wallfahrtskirche Eichelberg.
Johann Franz Ferdinand, Freiherr von Rummel, Herr zu Herrnried und Waldau, wurde 1740 als Pfleger und Hauptmautner von dem gesamten Magistrate der Stadt Hemau in Amtstracht feierlich bewillkommnet. Er war als wahrer Menschenfreund bekannt und bei seinen Untertanen sehr beliebt. Er war dreimal verheiratet: mit Freiin Maria Theresia von Weichs, mit Maria Elisabeth, geb. von Maholány und mit Maria Antonia, geb. Freiin von Rechberg, verw. von Schertl. Er starb am 11.09.1775 und wurde in Herrnried begraben.
Sein Sohn, Philipp Wilhelm Jakob, Freiherr von Rummel war adliger Regierungsrat zu Neuburg, Kastner und Hauptmautner zu Hemau und später Landschaftskanzler und Hofkammer-Vizepräsident. Er fungierte als Straßenkommissar und ließ in dieser Funktion die alte, durch Hemau führende Nürnberger Straße in besten Zustand setzen, und erwirkte es, daß die seit 1705 über Laber und Parsberg nach Neumarkt gehende Postverbindung nunmehr die Route über Daierling, Hohenschambach, Hemau und Daßwang einschlug. Dadurch ist er praktisch als Mitbegründer der jetzigen ‚Bundesstraße 8‘ zu bezeichnen. Er verstarb am 3. Mai 1791 und liegt ebenso in Herrnried begraben wie seine am 8. April 1773 verstorbene erste Ehegattin Maria Ignatia, geb. Gräfin von Buttler.
Franz Ferdinand Maria Freiherr von Rummel (1763-1811), Neuburgischer Hofkammer-Rat war der letzte Rummel der in Herrnried sowohl geboren als auch gestorben ist.
Verheiratet war er mit Katharina Freiin v. Gugomos. Maler J.G.Winter (1707-1770)
Als bei dem großen Umsturze, den die französische Revolution (1789-1799) hervorgerufen hatte, Deutschland den Franzosen den Krieg erklärte, stellte sich auch Bayerns Kurfürst Karl Theodor zu Frankreichs Gegnern.
Nach dreijährigen Kriegswirren, die in Bayern ebenfalls arge Verwüstungen hinterlassen hatten, rief Karl Theodor seine Truppen vom Reichsheere zurück, um im Innern des Landes Ordnung zu schaffen. Erzherzog Karl von Österreich zog mit einer Armee von 20.000 Mann über Ingolstadt und Dietfurt her gegen Hemau. Hier lagerte er am 20. August 1796 und schlug sein Hauptquartier im Probsteigebäude zu Hemau auf. Schon am folgenden Tage rückte er mit seiner gesamten Macht bis Herrnried vor und schlug in den Tagen vom 22. bis 24. August 1796 bei Deining und Neumarkt die französische Armee unter dem General Jourdan.
Als Ausgangspunkt der damaligen Kriegsoperationen ist Herrnried als einstiges Schlachtfeld und demnach als historischer Boden zu betrachten.
Zeichnung der „Hofmark Herrnrieth“ um das Jahr 1800:
Karte mit „Herrenried“ aus dem Jahr 1817 (Topographischer Atlas vom Königreiche Baiern):
Quelle: Mapp. XI,57 du-47 – Bayerische Staatsbibliothek, München
Zeitungsbericht zur Verpachtung vom März 1844
Königlich bayerisches Intelligenzblatt für die Oberpfalz und von Regensburg
Nach abgelaufenen Pachtjahren wird die gutsherrliche Ökonomie mit dem Getreide-, Grün- und Blutzehentrechte in der Gemeinde Herrnried, im Landgerichtsbezirke Hemau, abermals auf 9 oder 12 Jahre vorbehaltlich der gutsherrlichen Genehmigung an den Meistbietenden verpachtet, wozu im Schloße Herrnried Dienstag den 9. April, Früh 9 bis 12 Uhr ein Termin bestimmt ist.
Pachtliebhaber, von denen die dem Amte nicht genügend Bekannten mit legalen Vermögens- und Leumunds-Zeugnissen versehen sein müssen, werden andurch eingeladen, bei der Verpachtung sich einzufinden und des Pachtabschlusses gewärtig zu sein. Für das dem Pächter zu übergebene Inventar, so wie für den Pachtschilling ist eine genügende Kaution zu leisten. Nach dem Umfange der Pachtobjekte, sind zum Betriebe derselben 2 Pferde und 6 Mähnochsen erforderlich. Die näheren Pachbedingnisse werden am Verpachtungstermin eröffnet.
Wildenstein am 23. März 1844, Freiherrlich von Rummelsches Patrimonalgericht und Renten-Verwaltungs-Amt Herrnried.
Herrnried blieb bis 1856 im Besitz des Freiherrn Gustav von Rummel. Anschließend ging das Schloss an Freiherrn Karl von Mengershausen über, der es wiederherstellen ließ.
Am 10. Oktober 1861 ging das Gut Herrnried durch Kauf in Privatbesitz über (Leopold Alexander).